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Ruhr Makler - Versicherungen regional & digital

Telefonnummer für die Beratung zur  Berufshaftpflichtversicherung Rechtsanwalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit der Nutzung unserer Internetseite und unseres Serviceangebotes erkennt der Nutzer die folgenden Regelungen uneingeschränkt an.
Anbieter
Die Serviceleistungen auf dieser Internetseite werden angeboten von:
 
Thomas Friedewald
Unabhängige Finanzberatung
Humboldtstraße 14
58452 Witten
 
Telefon: 02302/984005
Telefax: 02302/984006
Email: info@friedewald-finanz.de
Web: www.pro-advokat.com
 
nachfolgend „Anbieter“.
 
Der Anbieter ist ein selbständiger und unabhängiger Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Immobiliendarlehensvermittler. Rechtlich steht der Anbieter damit auf der Seite des Nutzers bzw. seiner Klienten.

Nutzer
Das Serviceangebot des Anbieters richtet sich insbesondere an Firmen, Gewerbetreibende, Freiberufler und Privatpersonen. Eine Nutzung der Serviceleistungen des Anbieters zu eigenen gewerblichen Zwecken, insbesondere im Rahmen einer eigenen beruflichen Tätigkeit als Versicherungs- und Finanzvermittler, ist für Dritte untersagt.

Nutzung
1. Auf seiner Internetseite stellt der Anbieter Informationen über Versicherungen, Finanzanlagen und Finanzdienstleistungen zur Verfügung. Der Nutzer kann Vergleiche und Angebote unter Berücksichtigung seiner risikorelevanten Angaben anfordern. Darüber hinaus besteht für den Nutzer in vielen Fällen die Möglichkeit Versicherungen, Finanzanlagen und Finanzdienstleistungsverträge sofort und digital abzuschließen.

2. Die Nutzung dieser Serviceleistungen ist kostenlos, sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde. .

3. Das Angebot des Anbieters umfasst nicht auf alle auf dem Markt existierenden Versicherungs- und Finanzanlagen, sondern nur die Produktanbieter, mit denen eine Kooperationsvereinbarung besteht.

4. Mit der Anforderung von Vergleichen, Angeboten und Informationen zu Versicherungs- und Finanzanlagen entsteht für den Anbieter noch keine verbindliche Auftragsannahme oder die Verpflichtung unverzüglich für den Nutzer tätig zu werden. Zudem behält sich der Anbieter das Recht vor Anfragen im Einzelfall nicht zu bearbeiten. Eine Verpflichtung für den Nutzer tätig zu werdenentsteht erst dann, wenn seitens des Nutzers Antragsunterlagen verbindlich angefordert werden und der Anbieter die Übermittlung dieser Unterlagen zugesagt hat.

5. Der Anbieter erhält für die Bearbeitung der Anfragen und die Übermittlung der Vergleiche, Informationen und Vertragsunterlagen für Versicherung- und Finanzanlagen ausreichend Zeit. Benötigt der Nutzer den Versicherungsschutz sofort, rückwirkend oder innerhalb der nächsten 7 Tage, ist dies dem Anbieter sofort mitzuteilen.

6. Die korrekte und vollständige Angabe der risikorelevanten Vorgaben durch den Nutzer ist für die Serviceleistungen des Anbieters unablässig. Daher haftet der Nutzer ausschließlich für die korrekte Angabe. Eine Überprüfung der Angaben durch den Anbieter erfolgt nicht.

7. Ein Versicherungsvertrag kommt erst mit der Annahme des Versicherers zu Stande. Auch der Versicherungsschutz beginnt erst mit der Annahmeerklärung bzw. mit der Übermittlung des Versicherungsscheins. Der Anbieter hat dabei keinen Einfluss auf Bearbeitungszeit durch den Versicherer. Diese Regelungen gelten für Finanzanlagen und Finanzdienstleistungen entsprechend.

8. Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters abweichen oder ergänzende Regelungen vorsehen finden keine Anwendung.

9. Sofern der Nutzer mit der Nutzung der Serviceleistungen des Anbieters die Rechte Dritter verletzt, haftet er gegenüber diesen selbst und unmittelbar.

Haftung
1. Die Haftung des Anbieters und seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für eine leicht fahrlässige Verletzung Ihrer Pflichten – mit Ausnahme der gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten nach den §§ 60ff VVG - , insbesondere den Verwaltungs- und Betreuungspflichten, ist auf 5 Mio. € pro Schadensereignis beschränkt. Der Anbieter unterhält eine entsprechende Versicherung.

Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Nutzer die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Anbieters auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Der Nutzer gibt auf Anfrage eine entsprechende Empfehlung ab.

2. Die Haftung des Anbieters und seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für eine Verletzung der gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten nach §§ 60ff VVG ist nur der Höhe nach auf 5 Mio. € pro Schadensfall begrenzt.

3. Ansprüche auf Schadenersatz wegen einer leicht fahrlässig begangenen Pflichtverletzung verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Nutzer Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit haben müsste. Spätestens verjähren diese Ansprüche jedoch drei Jahre nach Beendigung der Nutzung. Diese Beschränkung der Verjährung gilt nicht bei einer Verletzung der gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten nach §§ 60ff VVG.

4. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen oder verkürzten Verjährungsvorschriften gelten darüber hinaus nicht, soweit die Haftung des Anbieters auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht. Unberührt bleibt auch die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit und vorsätzlicher Pflichtverletzung.


Geistiges Eigentum
Der Anbieter räumt dem Nutzer ein nicht übertragbares Recht ein die überlassenen Unterlagen und Informationen zu nutzen, wie es dem Zweck der Überlassung entspricht. Eine Übermittlung der Information und Unterlagen an Dritte ist nur mit einem schriftlichen Einverständnis des Anbieters statthaft.

Vorrang Maklervertrag
Kommt ein Maklervertrag zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande, so haben abweichende Regelungen des Maklervertrages gegenüber diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang. Sofern entsprechende Regelungen in dem Maklervertrag fehlen, werden diese Regelungslücken durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzt.

Maklervertrages bei einem digitalen Abschluss einer Versicherung
Bei einem digitalen Abschluss einer Versicherung über unsere Serviceseite willigt der Nutzer uneingeschränkt in die Regelungen des „Maklervertrages bei digitalem Vertragsabschluss“ ein (siehe Anlage).

Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen dieses AGB bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

2. Sollte eine Regelung dieses AGB unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder durch gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.


Anlage 1: Maklervertrag bei digitalem Vertragsabschluss
Bei einem digitalen Abschluss einer Versicherung über unsere Serviceseite willigt der Nutzer uneingeschränkt in die Regelungen des folgenden Maklervertrages ein:
§ 1 Leistungsumfangsumfang
Inhaltlich sind dieser Maklervertrag, der Beratungs- und Vermittlungsumfang und die Vertragsbetreuung auf den durch unsere Serviceleistungen (Vermittlung) abgeschlossenen Versicherungsvertrag beschränkt. Bereits vorhandene und weitere nicht von ihm vermittelte Versicherungsverträge werden vom Anbieter nicht überprüft oder betreut.
§ 2 Beratungs- und Dokumentationsverzicht
Mit dem digitalen Abschluss einer Versicherung verzichtet der Nutzer auf eine Beratung und Dokumentation der Beratung durch den Anbieter.

Der Nutzer wird hiermit darauf hingewiesen, dass sich dieser Beratung- und Dokumentationsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Anbieter einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu machen.

§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungen und Pflichten der Vertragsparteien

I. Der Anbieter ist Handelsmakler gem. § 93 HGB und an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. Er nimmt unabhängig die Interessen seiner Auftraggeber wahr, hat sein Gewerbe bei der Industrie- und Handelskammer angezeigt und ist beim DIHK registriert.

II. Der Anbieter wird mit der Vermittlung einer bedarfsgerechten Versicherung durch den Nutzer von Fall zu Fall (persönlich oder digital) beauftragt und steht dem Nutzer in der Folgezeit für Service-Leistungen (z.B. Vertragsänderungen, Unterstützung im Schadensfall etc.) jeweils nach individueller Absprache (ggf. mit Honorarvereinbarung) zur Verfügung. Eine ständige Vertragsüberwachung findet nicht statt.

III. Der Nutzer verpflichtet sich selbständig vertrags- und risikorelevante Umstände bzw. Änderungen dieser Umstände unverzüglich dem Anbieter schriftlich mitzuteilen. Hierdurch wird der Anbieter in die Lage versetzt den Nutzer über die ggf. erforderliche Anpassung oder den Neuabschluss von Versicherungsverträgen zu beraten. Auch über die Änderung seiner Kontaktdaten (insb. Email-Anschrift, Telefon, Privatadresse, Kanzleianschrift usw.) wird der Anbieter durch den Nutzer umgehend schriftlich informiert. Bei den vertrags- bzw. risikorelevanten Angaben handelt es sich um die An- und Vorgaben, die bei Abschluss der Versicherung erfragt oder in dem Versicherungsvertrag angegeben werden.

IV. Bei der Versicherungsvertragsvermittlung kann der Anbieter einzelne Versicherer direkt ansprechen oder sich der Dienstleistung von Zwischenmaklern (z.B. FiNet, Conceptif, Degenia usw.) bedienen. Der Zwischenmakler erbringt im Verhältnis zum Nutzer keine Dienstleistungen. Dies gilt auch dann, wenn Versicherungsunternehmen den Zwischenmakler in Versicherungspolicen als Betreuer, Vermittler u. dgl. des Versicherungsnehmers eindrucken sollten. Verpflichtet und berechtigt aus diesem Vertrag ist lediglich der Anbieter.

V. Der Anbieter berücksichtigt im Rahmen seiner Tätigkeit nur die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenen Versicherer, die ihren Sitz bzw. Niederlassung oder Verwaltungsstelle mit ladungsfähiger Anschrift in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Versicherungen werden nicht an Unternehmen vermittelt, die dem Anbieter keine Courtage gewähren. Falls der Nutzer dies ausdrücklich wünscht, wird hierfür im Einzelfall ein gesondertes Entgelt vereinbart.

§ 4 Vollmachten
Die Vollmachten des Anbieters werden durch eine separate Maklervollmacht bestimmt (siehe Anlage Maklervollmacht bei digitalem Vertragsabschluss).
§ 5 Vertragsdauer
Der Maklervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich oder per Email gekündigt werden. Mit Kündigung, Vertragsaufhebung oder Bestandsübertragung, zu einem anderen Berater oder Vermittler, endet auch das Maklermandat in Bezug auf den oder die gekündigten, aufgehobenen oder übertragenen Versicherungsverträge. Eine Kündigung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
§ 6 Datenschutz
Der Nutzer willigt in die Speicherung und Weitergabe seiner persönlichen Daten in einer gesonderten Erklärung ein (siehe www.friedewald-finanz.de/datenschutz.htm).
§ 7 Haftung
Die Vollmachten des Anbieters werden durch eine separate Maklervollmacht bestimmt (siehe Anlage Maklervollmacht bei digitalem Vertragsabschluss).

I. Die Haftung des Anbieters und seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für eine leicht fahrlässige Verletzung Ihrer Pflichten – mit Ausnahme der gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten nach den §§ 60ff VVG - , insbesondere den Verwaltungs- und Betreuungspflichten, ist auf 5 Mio. € pro Schadensereignis beschränkt. Der Anbieter unterhält eine entsprechende Versicherung.

Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Nutzer die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Anbieters auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Der Anbieter gibt hierzu eine Empfehlung ab.

II. Die Haftung des Anbieters und seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für eine Verletzung der gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten nach §§ 60ff VVG ist nur der Höhe nach auf 5 Mio. € pro Schadensfall begrenzt.

III. Ansprüche auf Schadenersatz wegen einer leicht fahrlässig begangenen Pflichtverletzung verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Klient Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit haben müsste. Spätestens verjähren diese Ansprüche jedoch drei Jahre nach Beendigung des Maklermandats. Diese Beschränkung der Verjährung gilt nicht bei einer Verletzung der gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten nach §§ 60ff VVG.

IV. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen oder verkürzten Verjährungsvorschriften gelten darüber hinaus nicht, soweit die Haftung des Anbieters auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht. Unberührt bleibt auch die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit und vorsätzlicher Pflichtverletzung.

§ 8 Widerrufsrecht bei Fernabsatz
Für Versicherungsverträge, die im Rahmen des Fernabsatzes (z.B. brieflich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder durch Tele- und Mediendienste) geschlossen wurden, also ohne gleichzeitige Anwesenheit von Antragsteller und Versicherer, gilt folgende Widerrufsbelehrung: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt dieser Belehrung ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist wird durch rechtzeitige Absendung des Widerrufs an uns gewahrt. Im Falle eines rechtzeitigen Widerrufs endet dieser Vertrag mit Zugang des Widerrufs. Beiträge für diesen Vertrag sind nicht zu entrichten. Eine gegebenenfalls vorliegende Beitragspflicht für einen rechtlich eigenständigen Vertrag über die vorläufige Deckung bleibt davon unberührt.
§ 9 Vergütung
Die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit des Anbieters ist Bestandteil der Prämie und wird von dem jeweiligen Versicherungsunternehmen an den Anbieter bezahlt. Abweichendes bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
§ 10 Schlussbestimmungen
I. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. Die Übermittlung per Email oder Telefax genügt.

II. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder durch gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.


Anlage 2: Maklervollmacht bei digitalem Vertragsabschluss
Bei einem digitalen Vertragsabschluss wird zwischen dem Nutzer und dem Anbieter die folgende Vereinbarung getroffen:
Der Nutzer bevollmächtigt den Anbieter und einen eventuellen Rechtsnachfolger des Anbieters zur Regelung seiner Versicherungsverhältnisse und zur Betreuung seiner Versicherungsangelegenheiten auf der Grundlage und in den Grenzen des Maklervertrages.
Diese Vollmacht umfasst insbesondere:
1. die aktive und passive Vertretung des Nutzers gegenüber den jeweiligen Versicherern. Sie schließt die Abgabe und den Empfang aller die vermittelten und/oder betreuten Verträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen ein. Der Nutzer weist die jeweiligen Versicherer ausdrücklich an, dem Anbieter uneingeschränkt Auskunft zu erteilen. Steht der Auskunftserteilung eine Pflicht zur Verschwiegenheit entgegen, so wird hiermit der Informationsträger von der Schweigepflicht entbunden.
2. die Übertragung bestehender Versicherungen in den Bestand des Anbieters, sofern die Bestandsübertragung möglich ist und von dem Nutzer ausdrücklich gewünscht wird. Dies gilt ebenso für die Übertragung in den Bestand eines Zwischenmaklers oder Maklerpools (z.B. Finet, Degenia, Conceptif etc.).
3. die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus vom Anbieter vermittelten bzw. betreuten Versicherungsverhältnissen, die sonstige Mitwirkung bei der Schadensregulierung, nicht jedoch die Entgegennahme von Geldzahlungen aus Versicherungsverträgen.
4. die Einleitung des Ombudsmannverfahrens gegen den Versicherer im Falle der Leistungsablehnung.
Wichtig! Für den Abschluss und die Kündigung von Versicherungsverträgen besteht keine Vollmacht
Die gesamte Korrespondenz des Versicherers mit dem Nutzer ist entweder über den Anbieter zu führen oder bei direkter Kommunikation zwischen Nutzer und Versicherer auch dem Anbieter in Kopie zu übermitteln. Der Anbieter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann von dem Nutzer gem. § 168 BGB jederzeit schriftlich widerrufen werden. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden. An den Anbieter dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit diese zur Vertragsgestaltung erforderlich sind.

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